MAXXMEDIA JO SCHNEIDER

Neuer und alter Provider

Sie müssen die Domains bei Ihrem neuen Internethoster eintragen und dort einen KK-Beantragen, den wir dann erhalten und daraufhin Ihre Domains freigeben.

 

Üblicherweise ist es Aufgabe des neuen Providers, Ihnen bei Fragen zum Domain-Übertrag zu ihm zu helfen. Wir können erst tätig werden, sobald wir den KK-Antrag erhalten.

Was ist ein KK?

KK steht für Konnektivitäts-Koordination und regelt den formalen Ablauf eines Providerwechsels einer .de-Domain.

 

Ein KK-Antrag wird dann gestellt, wenn man mit seiner Domain von einem Provider zu einem anderen umzieht, bzw. das Hosting der Domain einem anderen Provider überträgt.

 

Im Zuge eines KKs wird der Regierungsstelle für Domains (DENIC) mitgeteilt, welche Änderungen sich in Bezug auf Reg-C (Nutzungsrechtsinhaber), Admin-C (Zeichnungsberechtigter des Domaineigner), Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) oder Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens) ergeben haben.

 

Für .de-Domains sind die KK-Anträge bei der DENIC, der deutschen Domain-Registrierungsstelle, zu stellen. Neben dem Auftraggeber, d.h. dem (ggf. neuen) Domaineigner, sind an dem KK-Prozess ausserdem der alte und neue Provider und ggf. der alte Domaininhaber beteiligt. Im Regelfall wird der KK-Antrag bei der DENIC über den neuen Provider im Auftrag des (neuen) Eigners gestellt.

Der derzeitige Provider wird von der DENIC über den Antrag informiert und hat nun die Möglichkeit, entweder mit ACK (Acknowledged) zuzustimmen oder, beispielsweise wenn diesem keine Einverständnisserklärung des Domaineigners vorliegt, mit einem NACK (not acknowledged) den Antrag abzulehnen.

Domain kündigen

Alternativ können Sie selbstverständlich die Domain kündigen. In diesem Fall müssen Sie die Domain neu beantragen, falls Sie sie weiter nutzen möchten. Dabei besteht allerdings das Risiko, dass eine dritte Person Ihnen die Domain „wegschnappt“.